In der Herbstsession des eidgenössischen Parlaments standen zentrale Entscheide zur Sicherheit der Schweiz an. Dies bei der Armeefinanzierung, der Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) und der Bekämpfung des Gewaltextremismus. Die Debatten zeigten: Angesichts einer veränderten Sicherheitslage sollen der Armee zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden und der Nachrichtendienst erhält weitere, notwendige Instrumente, während rechtsstaatliche Schranken und die parlamentarische Kontrolle zentral bleiben.
3,4 Milliarden Franken für die Verteidigungsfähigkeit
Das Parlament hat die Armeebotschaft 2026 mit Verpflichtungskrediten von rund 3,4 Milliarden Franken gutgeheissen. Damit werden unter anderem Rüstungsbeschaffungen, Immobilienvorhaben und die Beschaffung der F-35A-Kampfflugzeuge finanziert. Damit hat das Parlament die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um zentrale Beschaffungen der Armee voranzutreiben und bestehende Fähigkeitslücken schrittweise zu schliessen.
In der Debatte wurde insbesondere die Verschärfung der sicherheitspolitischen Lage und die Notwendigkeit einer glaubwürdigen Verteidigungsfähigkeit hervorgehoben. Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage ist eine glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit eine zentrale staatliche Aufgabe. Der Nationalrat folgte damit dem Ständerat und genehmigte die Vorlage unverändert.
Längerfristige Finanzierung der Armee noch nicht geregelt
Dass die Armee mehr finanzielle Mittel braucht, um mit der aktuell veränderten Weltlage Schritt halten zu können, war in der Session fast gänzlich unbestritten. Der finanzielle Bedarf von 24 Milliarden Franken soll Mittels einem Fond bereitgestellt werden. Doch über die Frage, wie der Fonds gespiesen werden soll, konnten sich die Räte nicht einigen.
Der Ständerat hat ein deutlich anderes Modell beschlossen als vom Bundesrat vorgeschlagen. So sieht er eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer bis 2045 von 0,2 statt 0,5 Prozent vor sowie eine zusätzliche Finanzierung aus Überschüssen resp. Mitteln aus dem ordentlichen Bundeshaushalt. Ausserdem will der Ständerat die Laufzeit des Fonds bis 2045 statt nur für zwölf Jahre. Der Nationalrat hingegen hat mehrere Vorstösse mit alternativen Finanzierungsvorschlägen abgelehnt. Er muss nun in der Wintersession über die Vorschläge des Ständerates beraten.
Nachrichtendienst: Mehr Mittel gegen neue Bedrohungen
Auch bei der Revision des Nachrichtendienstgesetzes setzte das Parlament einen Schwerpunkt auf die Anpassung der Sicherheitsinstrumente an die heutige Bedrohungslage. Nachdem der Nationalrat die Vorlage bereits im Juni angenommen hatte, stimmte der Ständerat in der Herbstsession grundsätzlich ebenfalls für zusätzliche Kompetenzen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB).
Künftig sollen bestimmte genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen, die heute insbesondere bei Terrorismus und Spionage eingesetzt werden können, auch im Kampf gegen gewalttätigen Extremismus zur Verfügung stehen. Damit soll der NDB früher und gezielter auf sicherheitsrelevante Entwicklungen reagieren können. Gleichzeitig setzte der Ständerat Grenzen. Für die Allianz Sicherheit Schweiz ist es nicht verständlich, dass der Ständerat eine Bestimmung strich, welche unter bestimmten Voraussetzungen die Beschaffung und Bearbeitung von Informationen über politische Tätigkeiten ermöglicht hätte. Zudem soll der Nachrichtendienst dem VBS melden müssen, wenn er Ortungsgeräte einsetzt. Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.
Konsequentes Vorgehen gegen Gewaltextremismus
Die Herbstsession brachte auch weitere Entscheide zur Bekämpfung von Gewaltextremismus. Das Parlament überwies eine Motion, die eine bundesrechtliche Grundlage für die Beteiligung von Demonstrationsveranstaltern an Sicherheits- und Interventionskosten verlangt. Die Mehrheit argumentierte, dass die Allgemeinheit nicht grundsätzlich für die Folgen gewalttätiger Ausschreitungen aufzukommen haben sollte.
Bereits zuvor hatte das Parlament verschiedene Verschärfungen diskutiert, darunter die Möglichkeit für eine Verlängerung einer vorläufigen Festnahme sowie zusätzliche Instrumente für den Nachrichtendienst. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats hatte zudem im September zwei parlamentarische Initiativen zur Verschärfung des Strafrechts bei Gewalt an Demonstrationen eingereicht, welche auf die Initiative der Allianz Sicherheit Schweiz zurückgehen.
Die Debatte macht deutlich, dass das Parlament zwischen dem Schutz der Versammlungs- und Meinungsfreiheit einerseits und dem konsequenten Vorgehen gegen Gewalt andererseits unterscheiden will. Politische Betätigung bleibt geschützt; wo jedoch Gewalt ausgeübt oder konkret gefördert wird, stehen für die Mehrheit Fragen der öffentlichen Sicherheit und der Strafverfolgung im Vordergrund.
Sicherheit als staatliche Kernaufgabe
Die Entscheide der Herbstsession stärken damit drei zentrale Pfeiler der inneren und äusseren Sicherheit: eine einsatzfähige Armee, einen handlungsfähigen und kontrollierten Nachrichtendienst sowie einen konsequenten Rechtsstaat im Umgang mit Gewaltextremismus.

