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Gewaltextremismus: Erfreuliche Signale aus der SiK-N

Zürich, 9. September 2026. Vergangene Woche hat die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats über verschiedene Vorstösse im Bereich Gewaltextremismus debattiert. Die Kommission sieht dringenden Handlungsbedarf und übernimmt zentrale Forderungen des Massnahmenpakets «Stopp dem Gewaltextremismus» der Allianz Sicherheit Schweiz. Die parlamentarischen Initiativen gehen nun zur Beratung in die vorberatende Kommission des Ständerates.

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Vergangene Woche hat die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats über verschiedene Vorstösse im Bereich Gewaltextremismus debattiert. Die Kommission sieht dringenden Handlungsbedarf und übernimmt zentrale Forderungen des Massnahmenpakets «Stopp dem Gewaltextremismus» der Allianz Sicherheit Schweiz. Die parlamentarischen Initiativen gehen nun zur Beratung in die vorberatende Kommission des Ständerates.

Nach den Krawallen im Oktober 2025 in Bern hat die Allianz Sicherheit Schweiz das Massnahmenpaket «Stopp dem Gewaltextremismus» lanciert. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) anerkennt dringenden Handlungsbedarf und hat vergangene Woche zentrale Forderungen daraus übernommen.

Härtere Strafen bei Gewalt und Drohung gegen Einsatzkräfte

Die Kommission hielt fest, dass es nicht haltbar ist, dass es an Kundgebungen regelmässig zu gewalttätigen Angriffen auf Polizeiangehörige kommt, wobei auch gefährliche und pyrotechnische Gegenstände eingesetzt werden. «Es freut mich, dass die SiK-N anerkennt, dass der Einsatz solcher Gegenstände nicht hinnehmbar ist», sagt Nationalrat Michael Götte, Vizepräsident der Allianz Sicherheit Schweiz. «Solche Gegenstände bergen ein erhebliches Risiko für schwere oder gar lebensgefährliche Verletzungen von Polizeiangehörigen und Demonstrierenden». Die SiK-N hat eine parlamentarische Initiative eingereicht, die eine Ergänzung des Artikels 285 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) verlangt. Damit soll der Einsatz gefährlicher oder pyrotechnischer Gegenstände mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr und mit bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Höheres Strafmass bei Landfriedensbruch

Auch ein zweiter Vorstoss aus den Reihen der Allianz Sicherheit Schweiz wurde von der SiK-N als parlamentarische Initiative eingereicht. Sie sieht eine Ergänzung des Artikels 260 Abs 1 des Strafgesetzbuches vor. «Durch diese Erweiterung des Gesetzesartikels sollen Demonstrationsteilnehmer mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bestraft werden, wenn sie sich an erheblichen Sachschäden beteiligen oder gar in Kauf nehmen, dass Menschen schwer verletzt werden», erklärt Nationalrat Reto Nause, Präsident der Allianz Sicherheit Schweiz. «Ein wichtiges Zeichen, dass Gewalt nicht geduldet wird», so Nause weiter.

Zu bedauern ist, dass die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats keine Notwendigkeit sieht, eine bundesrechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Veranstalter von Demonstrationen die Sicherheitskosten übernehmen müssen. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass diese Regelungen in der Kompetenz der Kantone lägen und bereits vorhanden seien. Eine entsprechende Motion hat sie deshalb abgelehnt.

Die parlamentarischen Initiativen gehen nun zur Beratung an die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates.