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Strafprozessordnung: Effizientere Strafverfolgung durch Beschränkung des Siegelungsrechts

Das Präsidium der Allianz Sicherheit Schweiz hat am 18. Juni im Nationalrat einen Vor-stoss zur Anpassung der Strafprozessordnung (StPO) eingereicht. Im Vorstoss verlangen Reto Nause (Die Mitte), Michael Götte (SVP) und Heinz Theiler (FDP), dass die Siegelung von Datenträgern beschränkt wird. Klar ist, dass auch im digitalen Zeitalter gesetzlich anerkannte Geheimnisse, wie beispielsweise das Anwaltsgeheimnis, gewahrt werden müssen. Aber es gefährdet die Sicherheit unserer Bevölkerung, wenn die Bundesanwaltschaft bei Verdacht auf organisierte Kriminalität oder Terrorismus sichergestellte Geräte nicht überprüfen und so nicht feststellen kann, ob im Hintergrund ein ganzes Netzwerk operiert.

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Das Präsidium der Allianz Sicherheit Schweiz hat am 18. Juni im Nationalrat einen Vorstoss zur Anpassung der Strafprozessordnung (StPO) eingereicht. Im Vorstoss verlangen Reto Nause (Die Mitte), Michael Götte (SVP) und Heinz Theiler (FDP), dass die Siegelung von Datenträgern beschränkt wird. Klar ist, dass auch im digitalen Zeitalter gesetzlich anerkannte Geheimnisse, wie beispielsweise das Anwaltsgeheimnis, gewahrt werden müssen. Aber es gefährdet die Sicherheit unserer Bevölkerung, wenn die Bundesanwaltschaft bei Verdacht auf organisierte Kriminalität oder Terrorismus sichergestellte Geräte nicht überprüfen und so nicht feststellen kann, ob im Hintergrund ein ganzes Netzwerk operiert.

Bei Verdacht auf organisierte Kriminalität oder Terrorismus steht in der heutigen Gesetzgebung der Schutz von sogenannten «gesetzlich anerkannten Geheimnissen», wie beispielsweise das Anwaltsgeheimnis, über der Strafverfolgung und gefährdet damit die Sicherheit der Bevölkerung. Deshalb hat das Präsidium der Allianz Sicherheit Schweiz, bestehend aus den Nationalräten Reto Nause (Die Mitte), Michael Götte (SVP) und Heinz Theiler (FDP) einen Vorstoss eingereicht, der vom Bundesrat eine Anpassung der Strafprozessordnung (StPO) verlangt.

Recht auf Geheimnisschutz wahren, Verfahren aber beschleunigen

Der Schutz von gesetzlich anerkannten Geheimnissen ist ein hohes Gut und muss auch im digitalen Zeitalter gewahrt bleiben. Dieser Schutz darf aber nicht dazu führen, dass die Aufklärung von schweren Straftaten über Monate blockiert wird. «Der Fall des Winterthurer Attentäters Nesip D. und die unmissverständlichen Aussagen von Bundesanwalt Stefan Blätter in der NZZ am Sonntag vom 7. Juni 2026 sind erschreckend», zeigt sich Nationalrat Micheal Götte (SVP), Vize-Präsident Allianz Sicherheit Schweiz entsetzt. «Wenn die Bundesanwaltschaft derzeit anhand der sichergestellten Geräte nicht überprüfen kann, ob es vielleicht ein Netzwerk im Hintergrund gab, stellt dies eine akute Lücke für die öffentliche Sicherheit dar», ergänzt Nationalrat Reto Nause (Die Mitte), Präsident Allianz Sicherheit Schweiz. «Es geht nicht an, dass die Zwangsmassnahmengerichte mit unbegründeten oder rein taktisch motivierten Siegelungsbegehren überlastet und die Ermittlungsbehörden von vornherein in ihrer Arbeit gehindert werden».

Digitalisierung erfordert neues Vorgehen

Die geltende Regelung geht historisch von physischen Akten aus. Bei digitalen Geräten oder Cloud-Speichern blockiert die Siegelung oftmals den gesamten Zugriff auf Beweismittel. Die Strafverfolgung wird dadurch faktisch gelähmt. Trotz der per 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Teilrevision des Entsiegelungsrechts hat sich das Instrument der Siegelung in der Praxis zunehmend zu einem Einfallstor für Verfahrensverzögerungen entwickelt. «Wenn dies wie im geschilderten Fall dazu führt, dass die Bundesanwaltschaft nicht ausschliessen kann, dass weitere Gefahr in Verzug ist, beweist dies die Dringlichkeit des Problems», bringt es Nationalrat Heinz Theiler (FDP), Vize-Präsident Allianz Sicherheit Schweiz auf den Punkt.

Gesetzesanpassung zur konsequenten und effizienten Strafverfolgung

In ihren Vorstössen fordern Nause, Götte und Theiler den Bundesrat auf, die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) so zu ändern, dass die Möglichkeiten zur Siegelung von Datenträgern (insbesondere Mobiltelefone, Laptops und Cloud-Speicher) eingeschränkt werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind insbesondere so anzupassen, dass:

  1. Eine Sicherung (Spiegelung) der Daten durch die Strafverfolgungsbehörden unmittelbar nach der Beschlagnahme zwingend zulässig ist, ohne dass dies als unzulässige Durchsuchung gilt.
  2. Das Instrument der Siegelung auf gesetzlich klar definierte Fälle von absoluten Berufs- oder Zeugnisverweigerungsrechten (z. B. Anwälte, Ärzte) fokussiert wird.
  3. Verfahrensverzögernde Missbräuche konsequent unterbunden werden.
  4. Ausnahmeregelungen insbesondere dann eingeführt werden, wenn Gefahr in Verzug ist oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist.