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Nationales Massnahmenpaket «Stopp dem Gewaltextremismus»

Die Krawalle vom 11. Oktober 2025 in Bern mit 18 verletzten Einsatzkräften haben auf drastische Weise die Bedrohung der inneren Sicherheit aufgezeigt. Die Verhinderung und die Strafverfolgung solcher Taten sind nicht zuletzt wegen Lücken im Gesetz schwierig. Diese sollen endlich geschlossen werden. Dazu hat eine überparteiliche Arbeits-gruppe aus nationalen Parlamentarierinnen und Parlamentarier ein nationales Massnahmenpakt lanciert.

Medienkonferenz: Massnahmenpacket "Stopp dem Gewaltextremismus"

Die Krawalle vom 11. Oktober 2025 in Bern mit 18 verletzten Einsatzkräften haben auf drastische Weise die Bedrohung der inneren Sicherheit aufgezeigt. Aber auch in anderen Schweizer Städten missbrauchen gewaltbereite Chaoten die Masse bei Demonstrationen als Schutzschild, um ziellos zu wüten, Angst, Schrecken und Zerstörung zu hinterlassen. Die Verhinderung und die Strafverfolgung solcher Taten sind nicht zuletzt wegen Lücken im Gesetz schwierig. Diese sollen endlich geschlossen werden. Dazu hat eine überparteiliche Arbeitsgruppe aus nationalen Parlamentarierinnen und Parlamentarier ein nationales Massnahmenpakt lanciert.

Die seit Jahrzehnten immer wieder aufflammenden gewalttätigen Exzesse im Rahmen von unbewilligten Demonstrationen, haben mit den Krawallen am 11. Oktober 2025 in Bern einen neuen Höhepunkt an Gewalt- und Risikobereitschaft erreicht. Mehrere National- und Ständeräte sehen in dieser Entwicklung die Innere Sicherheit bedroht und haben ein nationales Massnahmenpaket gegen den Gewaltextremismus lanciert und stossen nun mehrere Massnahmen an, um Gesetzesänderungen zu bewirken.

«Woher diese Gewaltexzesse kommen, zeigen die statistischen Zahlen des Nachrichtendienstes des Bundes NDB deutlich auf. 2024 artete rund ein Viertel linksextremer Kundgebungen in Gewalt aus», erläuterte Nationalrat Reto Nause (Mitte BE), Präsident der Allianz Sicherheit Schweiz, an einer Medienkonferenz in Restaurant Della Casa in Bern.

Verschärfung der Gesetze und Schliessung von Lücken

Das Phänomen ist bekannt. Gewaltbereite Chaoten und Unruhestifter suchen im Rahmen einer Kundgebung den Schutz der Masse, um ihre persönlichen Gewaltexzesse zu verüben. Zurück bleiben Verwüstung, Zerstörung, Entsetzten und Sachschäden, auf welchen Ladenbesitzer, Gastronomen und Steuerzahlende sitzen bleiben. «Wir alle kennen das Problem, selbst wenn es zu Festnahmen kommt, zu Verurteilungen kommt es selten. Häufig sind Gesetzeslücken das Problem. Dies wollen wir mit dem nationalen Massnahmenpaket ʺStopp dem Gewaltextremismusʺ endlich ändern», betonte Reto Nause.

Bessere Gesetzesgrundalgen zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten

Ständerat Werner Salzmann (SVP BE) erläuterte, dass gemäss Artikel 260 des Strafgesetzes grundsätzlich schon die Teilnahme an einer unbewilligten, gewalttätigen Kundgebung strafbar sei, auch wenn eine Person selbst keine Gewalt anwendet. «Nicht geregelt ist bisher das Mitführen von gefährlichen und offensichtlich auf Krawall ausgerichteten Gegenständen. Das soll mit einer Gesetzesanpassung geändert werden», so Salzmann. «Wer einen Helm und Taucherbrille, Schlagstöcke, Böller, Pyrotechnik oder Laser mit an eine Demonstration nimmt, hat wohl kaum friedliche Absichten.» Deshalb sollte das Gesetz schon vor dem Einsatz dieser Gegenstände greifen. Ergänzend dazu sieht eine weitere Massnahme vor, dass das Gesetz einen Unterschied zwischen Teilnehmenden und Rädelsführern macht.

«Wer vorsätzlich verletzte oder gar tote Einsatzkräfte in Kauf nimmt, soll härter bestraft werden», führte Nationalrat Michael Götte (SVP SG) aus. «Bei wissentlich und willentlich ausgeführten Gewalttaten mit gefährlichen Gegenständen gegen Einsatzkräfte ist zwingend eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorzusehen. Die öffentliche Hand ist als Arbeitgeberin in der Verantwortung, den Schutz der eigenen Angestellten zu verbessern.»

Erweiterung der Ermittlungsinstrumente

Die Strafverfolgung im Gewaltextremismus steht nicht selten an den Einschränkungen zur Überwachung an. Der Nachrichtendienst des Bundes NDB darf nur mittels öffentlich zugänglicher Quellen überwachen. «Durch die Vermummung ist die klare Zuordnung von Straftaten aber nicht selten schwierig. Nach Aufrufen zu Gewalt sollten Überwachungen – selbstverständlich nach Genehmigung – gezielt durchgeführt werden können. Ziel muss die Verhinderung bzw. bessere Verfolgung von Straftaten und die De-Anonymisierung der Straftäter sein», führte Nationalrätin Jacqueline de Quattro (FDP VD) aus. Eine weiter Massnahme sieht den Einsatz von KI-Gesichtserkennung vor. «Ihr Einsatz hätte bei Ereignissen mit Gewaltpotential eine präventive Wirkung und würde die De-Anonymisierung von Straftätern erleichtern», ist Reto Nause überzeugt.

Werden Personen im Rahmen einer Kundgebung angehalten, können sie nach heutigem Recht durch die Polizei maximal 24 Stunden vorläufig festgenommen werden. «Diese Frist ist nicht mehr zeitgemäss. Um die Verdunklungsgefahr zu verhindern, Beweise zu sichern und Straftaten nachzuweisen, braucht es in der heutigen, digitalen Welt mehr Zeit», so Nationalrat Christian Wasserfallen (FDP BE). «Eine Verlängerung der Frist auf 48 Stunden ist angebracht.» Ausserdem hätte dies eine gesellschaftliche Komponente. «Wer am Samstag an einer Demonstration festgenommen wird, würde so am Montag bei der Arbeit oder in der Vorlesung fehlen.»

Minderung der Auswirkungen auf Gewerbe und Bevölkerung

Gewalttätige Ausschreitungen hinterlassen immer ein Bild der Verwüstung. Durch die fehlende Gesetzesgrundlage bleiben Ladenbesitzerinnen, Gastronomen und Gebäudebesitzer auf den Kosten sitzen. «Es muss Ziel sein, diese Kosten auf Teilnehmende von unbewilligten, gewalttätigen Kundgebungen überwälzen zu können», erläuterte Ständerätin Brigitte Häberli (Mitte TG). Immer haben Ausschreitungen auch einen direkten und immensen Einfluss auf das öffentliche Leben. Das Angebot des öffentlichen Verkehrs kann bei unbewilligten gewalttätigen Kundgebungen nicht planmässig aufrechterhalten werden. «Es ist nicht tolerierbar, dass Unbeteiligte festsitzen, ihre Anschlüsse verpassen oder gar ganze Bahnverbindungen lahmgelegt werden», führte Nationalrat Heinz Theiler (FDP SZ) aus. «Aus diesem Grund soll Artikel 239 im Strafgesetzbuch (Störung von Betrieben im Dienste der Allgemeinheit) präzisiert und ergänzt werden.»