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Dringend nötige Revision des Nachrichtendienstgesetzes in nächster Runde

Die Allianz Sicherheit Schweiz begrüsst den Entscheid der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates zur Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG). Mit der vorgeschlagenen Revision soll der Nachrichtendienst des Bundes über eine bessere Grundlage verfügen, um der zunehmenden Vermischung von Bedrohungsphänomenen entgegenzuwirken. Im Nachgang der gewalttätigen Kundgebung im Oktober 2025 in Bern hatte die Allianz Sicherheit Schweiz ein Massnahmenpacket präsentiert und damit mehrere Gesetzesänderungen angestossen. Die Gesetzesrevision wird in der Sommersession im Nationalrat beraten.

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Die Allianz Sicherheit Schweiz begrüsst den Entscheid der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates zur Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG). Mit der vorgeschlagenen Revision soll der Nachrichtendienst des Bundes über eine bessere Grundlage verfügen, um der zunehmenden Vermischung von Bedrohungsphänomenen entgegenzuwirken. Im Nachgang der gewalttätigen Kundgebung im Oktober 2025 in Bern hatte die Allianz Sicherheit Schweiz ein Massnahmenpacket präsentiert und damit mehrere Gesetzesänderungen angestossen. Die Gesetzesrevision wird in der Sommersession im Nationalrat beraten.

Noch immer zeichnen Spuren des Feuers die Fassade des Restaurants Della Casa in Bern. Am 11. Oktober 2025 war erneut eine illegale Demonstration linker Kreise eskaliert. Dank des beherzten Eingreifens der Polizei konnte ein Inferno verhindert werden. Die Feuerwehr konnte aufgrund der Demonstration nicht zum Brandort vorrücken. Im Nachgang dieses Exzesses haben unter der Federführung der Allianz Sicherheit Schweiz mehrere National- und Ständeräte ein Massnahmenpaket geschnürt, um Gesetzesänderungen zu bewirken. Eine davon betraf die eben behandelte Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG).

Früherkennung von Bedrohungslagen stärken

Eine Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates ortet bei der Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen durch Gewaltextremismus, Terrorismus, Spionage und Cyberangriffen Handlungsbedarf. Die Früherkennung aber auch die Strafverfolgung stossen nicht selten wegen Einschränkungen zur Überwachung an ihre Grenzen. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) darf nur mittels öffentlich zugänglicher Quellen überwachen. Durch die Vermummung der Gewalttäter ist die klare Zuordnung von Straftaten aber oft schwierig. Mit der Gesetzesrevision soll der NDB mehr Instrumente in die Hand bekommen, damit Phänomene und Bedrohungslagen früher erkannt und Straftaten konsequenter geahndet werden können. Zur Wahrung des Verhältnisses zwischen dem Schutz der Grundrechte der Bürger und dem Schutz vor Bedrohungen sieht die Gesetzesrevision eine Stärkung der unabhängigen Aufsicht vor.

Das revidierte Nachrichtendienstgesetz wird in der Sommersession im Nationalrat behandelt und geht dann zur Beratung in den Ständerat.

Mitteilung der SiK-N