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Armeefinanzen: Es ist Fünf nach Zwölf

Zwei Finanzgeschäfte mit grosser Tragweite stehen an: das Armeebudget 2025, das die Bezahlung anstehender Rüstungsbeschaffungen ermöglicht, und der Zahlungsrahmen 2025–2028, der das finanzpolitische Zugeständnis für den Wiederaufbau der Verteidigungsfähigkeit darstellt. Die sich verschlechternde Sicherheitslage verlangt jetzt Verantwortung und Geschlossenheit. Die sicherheitspolitische Uhr hat Fünf nach Zwölf geschlagen.

Bundeshaus_Bern_2009,_Flooffy
Zwei Finanzgeschäfte mit grosser Tragweite stehen an: das Armeebudget 2025, das die Bezahlung anstehender Rüstungsbeschaffungen ermöglicht, und der Zahlungsrahmen 2025–2028, der das finanzpolitische Zugeständnis für den Wiederaufbau der Verteidigungsfähigkeit darstellt. Die sich verschlechternde Sicherheitslage verlangt jetzt Verantwortung und Geschlossenheit. Die sicherheitspolitische Uhr hat Fünf nach Zwölf geschlagen.

Armeebudget 2025: Jetzt braucht es Taten
Das Armeebudget und die damit verbundenen Verpflichtungskredite müssen für das Jahr 2025 um mindestens CHF 530 Millionen angehoben werden. Die zusätzlichen Mittel sind notwendig, um die unmittelbar anstehenden Modernisierungsvorhaben der Armee zu finanzieren. Das Parlament muss zeigen, dass es das Weltgeschehen ernst nimmt und mit einer modernen und vollständig ausgerüsteten Armee darauf reagiert, gleichzeitig aber die Schuldenbremse einhält.

Zahlungsrahmen 2025-2028: Verantwortung für die Schweiz übernehmen
Die schuldenbremskonforme Erhöhung des Zahlungsrahmens 2025–2028 von CHF 25,8 Milliarden auf CHF 29,8 Milliarden ist dringend notwendig. Die Armeeausgaben müssen bis 2030 schrittweise auf 1% des BIP erhöht werden. Ohne diese Anpassung hat die Armee keine Planungssicherheit und kann den Wiederaufbau der Verteidigungsfähigkeit nicht abschliessen. NATO-Staaten müssen mindestens 2 % des BIP erzielen – also das Doppelte der Schweiz. Diese Staaten profitieren zudem vom Bündnisschutz, den die Schweiz nicht geniesst.