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Ombudsstelle gibt Allianz Sicherheit Schweiz recht

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Die SRF-Ombudsstelle heisst die Beanstandungen der Allianz Sicherheit Schweiz zum Rundschau-Beitrag «Bomber der Lüfte: Der neue Kampfjet und sein Auftrag» wegen Verstosses gegen die Sachgerechtigkeit gemäss Art. 4 RTVG gut. Die Ombudsstelle hält abschliessend fest “Es ist nicht zu verkennen, dass die Meinungsbildung verfälscht worden ist”. Die Allianz nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis und fordert die Rundschau und SRF-Investigativ auf, die Sachgerechtigkeits- und Transparenzverbotsverletzungen zu korrigieren.

Der SRF-Rundschaubeitrag vom 2. Februar 2022 mit dem Titel «Bomber der Lüfte: Der neue Kampfjet und sein Auftrag» ist skandalös. Die Sendung suggerierte, dass die Evaluation des neuen Kampfflugzeugs mit falschen Szenarien rechnete. Hierbei fokussierte sich der Beitrag auf ein Szenario, das in den Offerten klar als nicht entscheidungsrelevant deklariert wurde. Der Beitrag strebte damit mit falschen Beweisen eine Skandalisierung an. Auch wurden Experten präsentiert, die sich sogar mittels Initiative gegen den F-35A einsetzen. Der Beitrag verletzte wichtige Transparenz- und Sachgerech-tigkeitspflichten. Die Allianz Sicherheit Schweiz reichte deshalb durch Ständerat Thierry Burkart eine Beschwerde ein, mitunterzeichnet von Ständerat Werner Salzmann und Nationalrat Thomas Hurter.

Der Beanstandung der Allianz Sicherheit Schweiz wurde nun durch die SRF-Ombudsstelle recht gegeben:

“Durch den Aufbau der Sendung (Anmoderation, Schwerpunktsetzung), «Übersetzungen» von fiktiven Szenarien in die reale Welt mit entspre-chenden Interpretationen zum Beispiel zur Wiederaufnahme der Erdkampf-fähigkeit, «Übersetzungen» von sicherheitspolitischen und militärischen Begriffen in eine «Laiensprache» ist nicht zu verkennen, dass die Meinungs-bildung verfälscht worden ist. Was den Vorwurf der Beanstander:innen betrifft, die den durch «SRF Investigativ» produzierten «Rundschau»-Bericht als in verfälschender Weise dargestellt einstufen, heissen wir diese Beanstan-dungen wegen Verstosses gegen die Sachgerechtigkeit gemäss Art. 4 Abs. 2 RTVG gut.”

Die Allianz nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis und fordert die Rundschau und SRF-Investigativ auf, die Sachgerechtigkeits- und Transparenzverbots-verletzungen zu korrigieren.